Tierschutz

An die Fertigkeiten und Kenntnisse des Jäger werden sehr hohe Anforderungen gestellt, die es ihm erlauben Wildtiere im Rahmen waidgerechter Jagdausübung zu töten.

Genau wie für sein Handwerkszeug, die entsprechende Munition und sein handwerkliches Können, gilt dies insbesondere für die Jagdhunde. Sie müssen für die von ihnen geforderten Aufgaben brauchbar sein

Um einem Wildtier im Falle einer Nachsuche nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zuzufügen reicht ein Prüfungsnachweis nicht aus. Erst Erfahrung und Routine machen einen Jagdhund und seinen Führer für diese Aufgaben brauchbar.

TierschG §4

Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.

Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig ..., so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.

Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Schweißhund bei der Arbeit